Risikofaktoren

A. VORWORT

Begriffe in diesem Dokument – insbesondere Begriffe, die mit einem Grossbuchstaben beginnen – haben die gleiche Bedeutung wie die in den AGB definierten Begriffe.

Der Benutzer trägt allein die mit einer Unterzeichnung verbundenen Risiken. Mit der Anmeldung erklärt der Benutzer ausdrücklich, dass er sich bewusst ist, dass er sich an der Beschaffung von Mitteln für ein Projekt beteiligt, das eine Reihe von Risiken birgt. Foxstone und die Projektträger prüfen nicht, ob die vom Benutzer getätigte Unterzeichnung den Erfahrungen, Kenntnissen, der finanziellen Situation oder den Anlagezielen des Benutzers entspricht oder angemessen ist.

Benutzer, die die Unterzeichnung eines Projekts in Erwägung ziehen, sollten – zusätzlich zu den in anderen Dokumenten wie einem Prospekt enthaltenen Informationen – die unten genannten Risikofaktoren berücksichtigen. Jeder Risikofaktor kann sich negativ auf das Projekt, die geschäftliche und finanzielle Situation des Projektträgers (einschliesslich der finanziellen Erträge) und die vom Benutzer getätigten Investitionen auswirken.

Die folgende Liste der Risikofaktoren ist nicht erschöpfend. Foxstone bietet dem Benutzer keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung an. Im Hinblick auf die in der Schweiz geltenden Steuervorschriften kann eine Person, die Immobilientransaktionen durchführt, als selbständig erwerbstätig angesehen werden (professioneller Immobilienhändler), was eine unterschiedliche steuerliche Behandlung zur Folge hat. Foxstone empfiehlt dem Benutzer ausdrücklich, einen Rechts-, Finanz- und/oder Steuerberater an seinem steuerrechtlichen Wohnsitz zu konsultieren, bevor er sich an einem Projekt beteiligt.

Zudem behält sich Foxstone ausdrücklich die Risiken vor, die in den Emissionsprospekten genannt werden oder andere spezifische Risikofaktoren für ein bestimmtes Projekt.

 

B. ALLGEMEINE RISIKEN

Alle auf der Website erwähnten Projekte beziehen sich auf Immobilien und bergen daher Risiken im Zusammenhang mit einer Investition in Immobilien (siehe nicht erschöpfende Liste unter B.1), während einige spezifische Projekte unter Verwendung eines Anlageinstruments strukturiert sind, das zusätzliche Risiken bergen kann (siehe nicht erschöpfende Liste unter B.2). Da die Website und einige der Projekte über das Internet vertrieben werden, können bei der Nutzung der Website und der elektronischen Kommunikation mit Foxstone ausserdem besondere Risiken bestehen (siehe nicht erschöpfende Liste unter B.3).

 

B.1 Immobilienrisiken

1. Allgemein

Bei bestehenden Immobilien und Bauprojekten ist der Benutzer den mit Immobilieninvestitionen verbundenen Risiken ausgesetzt, wie z.B. Standortattraktivität, Rückgang der Mieteinnahmen, Schwankungen des Immobilienmarktes, Zinsschwankungen auf lokaler, schweizerischer und internationaler Ebene sowie Änderungen der schweizerischen Vorschriften und Steuern.

Im Falle eines Bauprojekts ist der Benutzer zusätzlichen Risiken ausgesetzt (gegenüber dem Risiko einer Direktinvestition in eine bestehende Immobilie). Da der Bauträger möglicherweise Eigentümer des Grundstücks oder des Bauprojekts ist oder dieses kontrolliert, ist der Benutzer auch dem Risiko des Bauträgers ausgesetzt, z. B. seiner Kreditwürdigkeit und/oder seiner Fähigkeit, das Bauprojekt fertigzustellen.

2. Mieteinnahmen

Die regelmässigen Einnahmen des Benutzers aus den bestehenden Immobilien bestehen hauptsächlich aus Mieteinnahmen. Die Mieteinnahmen können in Zukunft sinken, was von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z. B. Nichtzahlung der Miete durch einen Mieter, Leerstandsquote, Mietrückgang aufgrund von Veränderungen bei Angebot und Nachfrage, Rückgang des Zinssatzes, Ungültigkeit des Mietvertrags (oder bestimmter Klauseln), Anträge auf Mietminderung oder anderen Faktoren. Die Nichtzahlung der Miete durch einen oder mehrere Mieter für einen oder mehrere Monate und die Leerwohnungsziffer können die Fähigkeit des Benutzers beeinträchtigen, Zinsen zu zahlen und/oder eine Hypothek an die Bank (oder einen anderen Hypothekengeber) zurückzuzahlen. Die in den Mietverträgen verwendeten Formulierungen – einschliesslich derjenigen, die sich auf die Mietindexierung beziehen – können zweideutig, unvollständig oder auslegungsbedürftig sein, so dass die Fähigkeit des beauftragten Hausverwalters, einen Anspruch auf Mieteinnahmen (oder einen Teil der Mieteinnahmen) gemäss dem Mietvertrag geltend zu machen, beeinträchtigt werden kann.

3. Bewertung von Immobilien

Die Bewertung einer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab und beruht auf der Annahme vergangener Werte und Wertentwicklungen sowie auf Marktbeobachtungen, die in ihrer Einschätzung subjektiv sind. Daher kann die Bewertung einer Immobilie variieren. Die Bewertung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt, während der Verkaufspreis der Immobilie entsprechend dem Angebot und der Nachfrage zum Zeitpunkt des geplanten Verkaufs bestimmt wird. Es ist daher zu berücksichtigen, dass der geschätzte Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht dem Verkaufspreis der Immobilie entsprechen könnte.

4. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt oder Naturkatastrophen wie Erdbeben, Stürme, Kriegshandlungen, Terrorismus oder Sabotage können sich negativ auf den Wert einer bestehenden Immobilie oder eines Immobilienentwicklungsprojekts auswirken.

Im Falle eines bestehenden Gebäudes können sich diese Ereignisse auf die Fähigkeit des Benutzers auswirken, Zinsen zu zahlen und/oder eine Hypothek an die Bank zurückzuzahlen.

Im Falle eines Bauprojekts können sich diese Ereignisse auf die Solvenz des Projektträgers und seine Fähigkeit auswirken, Dividenden und Zinsen zu zahlen und/oder Kapital an die Benutzer zurückzuzahlen.

5. Umweltschutzgesetz

Das schweizerische Recht sieht gemäss dem Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 und seiner Ausführungsverordnung über belastete Standorte vom 26. August 1998 eine Sonderregelung für belastete Standorte vor, die das Ergreifen spezifischer Massnahmen bei Vorliegen eines solchen vorschreibt. Unter diesen Umständen können Ausgaben erforderlich werden, die die Solvenz des Projektträgers und seine Fähigkeit, Zinsen zu zahlen und/oder Kapital an die Benutzer zurückzuzahlen, beeinträchtigen können.

6. Renovierungen

Unerwartete oder geplante Renovierungen oder andere Reparaturen an der Immobilie können sich auf die Mieteinnahmen und damit auf die Fähigkeit des Benutzers auswirken, Zinsen zu zahlen und/oder die Hypothek an die Bank zurückzuzahlen.

7. Wartung und Reparaturen

Regelmässige Wartungsarbeiten, geplante oder ungeplante Reparaturen und Sanierungskosten können anfallen und sich auf die Rentabilität einer Investition auswirken. Spezifische Reparaturen und Renovierungen können erhebliche Investitionen erfordern, was die Erträge verzögern würde. Es ist nicht ausgeschlossen, dass je nach Art der Reparatur oder Renovierung keine Einnahmen (d.h. Erträge) an den Benutzer ausgeschüttet werden. Sobald der Benutzer Eigentümer der Immobilie ist, trägt er die finanziellen Risiken, die mit dem Erwerb der Immobilie verbunden sind, und muss unter Umständen für die Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sowie für andere Rechnungen im Zusammenhang mit der Immobilie aufkommen.

8. Entwicklungen in der Gesetzgebung und Neueinstufung

In der Schweiz werden Immobilieninvestitionen durch eidgenössische, kantonale und kommunale Gesetze und Verordnungen über Vermietung, Raumplanung, Bau, Umwelt, Kauf, Besteuerung und Erwerb von Immobilien durch Personen mit Wohnsitz im Ausland (Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) geregelt, die sich in Zukunft ändern können.

Insbesondere kann der Staat möglicherweise seine Raumplanung ändern, was sich auf den Wert der Immobilie auswirken kann. Das Eigentum kann auch Gegenstand einer Zwangsenteignung sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (insbesondere wenn das öffentliche Interesse überwiegt).

B.2 Risiken im Zusammenhang mit Investitionsinstrumenten (Koinvestition oder Mezzanine-Finanzierungen)

Die Investition über ein Anlageinstrument kann über standardisierte Schuldtitel (Anleihen, die auf der Grundlage eines Prospekts ausgegeben werden) oder über Koinvestition (durch den Kauf von Aktien einer Aktiengesellschaft) erfolgen.

Durch die Unterzeichnung eines Anlageinstruments (Koinvestition oder Anleihe) ist der Benutzer ebenfalls den in Abschnitt B.1 genannten Risiken ausgesetzt. Darüber hinaus ist der Benutzer den Risiken ausgesetzt, die mit dem Anlageinstrument verbunden sind.

1. Schweizer Vorschriften

Bei einer Koinvestition ist die Anzahl der Anleger auf maximal 20 beschränkt und die Voraussetzungen für eine Koinvestition sind u.a. diejenigen von Art. 2 Abs. 2 Bst. f KAG und Art. 1a KKV. Insbesondere müssen die Anleger in der Lage sein, ihre finanziellen Interessen selbst zu verwalten, und ihre Rechte müssen in der Satzung des Unternehmens festgelegt sein.

Bei Mezzanine-Finanzierungen erfolgt die Schuldtitelemission auf der Grundlage einer standardisierten Schuldtitelemission (Anleiheemission), einschliesslich eines Prospekts nach Schweizer Recht. Gemäss Art. 2 Abs. 2 dritter Satz des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 (BankG) und Art. 5 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung über die Banken und Sparkassen vom 30. April 2014 (BankV) gelten standardisierte Anleihen, die auf der Grundlage eines Prospekts nach Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts ausgegeben werden, nicht als Einlagen im Sinne des BankG.

2. Kredit- und Ausfallrisiken

Der Emittent von Aktien (Koinvestition) oder Anleihen (Mezzanine-Finanzierungen), einschliesslich des Projektträgers, kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten, einschliesslich eines Konkursverfahrens, so dass er nicht in der Lage ist, Dividenden (im Falle von Aktien) oder Zinsen zu zahlen und das Kapital (im Falle von Anleihen) zurückzuzahlen. Der Benutzer ist sich bewusst, dass er im Falle eines Konkursverfahrens des Projektträgers seine gesamte Investition verlieren kann.

3. Begrenzte Liquidität

Nicht kotierte Unternehmensaktien (Koinvestition) und nicht kotierte Anleihen (Mezzanine-Finanzierungen) stellen Märkte mit geringerer Liquidität dar. Weder für Unternehmensaktien noch für Anleihen gibt es auf der Website einen organisierten Sekundärmarkt. Daher gibt es insbesondere keine Garantie dafür, dass der Benutzer, der solche Anlageinstrumente unterzeichnet, einen Investor findet, der am Kauf einer oder mehrerer Aktien oder Anleihen interessiert ist.

4. Marktvolatilität

Der Preis, zu dem Anlageinstrumente wie z. B. Unternehmensaktien oder Anleihen verkauft werden können, unterliegt einer Reihe von Faktoren – wie z. B. der Volatilität der Zinssätze und der Finanzlage des Projektträgers -, die sich nachteilig auf ihn auswirken können.

5. Keine Garantie

Die Aktien eines Unternehmens und die Anleihen sind nicht mit einem Pfand oder einer anderen Art von Garantie ausgestattet, es sei denn, dies ist in den entsprechenden Unterlagen (einschliesslich des Prospekts, soweit es sich um Anleihen handelt) angegeben. Insbesondere gibt es keine Hypothek oder ein anderes Sicherungsrecht an den Immobilien zugunsten der Benutzer.

 

B.3 Nutzung des Internets (einschliesslich der Website), des Benutzerkontos und von E-Mails

1. Zugänglichkeit von Internet und Website

Es gibt spezifische Merkmale, Einschränkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, die dazu führen können, dass der Zugriff auf die Website nicht möglich ist, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Störungen von Netzbetreibern oder Internetdienstanbietern oder Netzüberlastungen. Foxstone haftet nicht für Schäden, die sich aus der Unmöglichkeit des Zugriffs auf die Website ergeben.

Die Nutzung des Internets kann auch einen Vertraulichkeitsverlust mit sich bringen, und der Benutzer wird auf die Datenschutzrichtlinie hingewiesen, die Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Foxstone ist und die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Benutzers auf der Website beschreibt.

2. Zugang zum Benutzerkonto

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Zugang zu den Benutzerkonten der Benutzer erhalten. Die Benutzer sollten keine Informationen bereitstellen, die Dritten den Zugang zu ihren Benutzerkonten ermöglichen würden, um dieses Risiko zu verringern. Foxstone kann für keinerlei Aktivitäten verantwortlich gemacht werden, die auf dem Benutzerkonto stattfinden.

3. E-Mail-Kommunikation

E-Mail-Kommunikation kann abgefangen, verändert werden oder verloren gehen. Foxstone übernimmt in dieser Hinsicht keine Verantwortung.

4. Trojaner, Würmer und andere Viren

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Website von Malware wie Trojanern, Würmern und anderen Viren sowie von Programmen, die Zugriff auf Informationen ermöglichen, befallen wird, und es besteht die Gefahr, dass der Benutzer oder seine IT-Infrastruktur durch die Nutzung der Website von solcher Software betroffen wird.